Herzlich willkommen in der Kreuzpfarrei und in unserer Kreuzkirche!

Jeden Sonntag um 10.00 Uhr feiern wir Gottesdienst in der Kreuzkirche.
Anschließend laden wir zum Kirchenkaffee ein.
Einmal im Monat feiern die Kinder gleichzeitig Kindergottesdienst im Gemeindehaus.

Kirchenwahl am 1. Advent

In der Evangelischen Landeskirche in Baden findet am 30. November 2025 zum 1. Advent die Wahl der Kirchenältesten statt.
Der Kirchengemeinderat der zum 1.1.2026 fusionierten Evangelischen Kirchengemeinde Konstanz besteht künftig aus 12 gewählten Kirchenältesten. Der Kirchengemeinderat wird paritätisch besetzt mit jeweils 4 Kirchenältesten aus den jetzt noch bestehenden drei Pfarreien der Luther-, Petrus Paulus- u. Kreuzpfarrei.
Durch Beschluss des Kirchengemeinderates gemäß § 7 Absätze 4a bis 6 wurde die Zahl der zu wählenden Kirchenältesten in den einzelnen Pfarreien auf 4 Kirchenälteste festgelegt.


Aufgabe der Kirchenältesten im Kirchengemeinderat Konstanz
Die Kirchenältesten leiten zusammen mit den Pfarrpersonen die Kirchengemeinde Konstanz. Sie sorgen dafür, dass die Gemeinde vor Ort lebt und in der Gesellschaft präsent ist durch ihre Gottesdienste, Projekte, Gruppen und Kreise. Sie fördern die Gemeindearbeit und bestärken die Mitarbeiter in ihrem Engagement. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner für unsere Gemeindeglieder und nehmen Impulse und Anregungen aus der Gemeinde auf.
Als Mitglieder des Kirchengemeinderats übernehmen sie Verantwortung für die Finanzen und Gebäude der Kirchengemeinde.
Sie beschließen den Haushalt der Kirchengemeinde, entscheiden über Stellenbesetzungen und bestimmen über die Gebäude und Baumaßnahmen in der Kirchengemeinde. Diese ist Trägerin wichtiger diakonischer Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehören vier Kindertagesstätten (Kreuzkindergarten, Käthe Luther Montessori Kindergarten, Kinderhaus Löwenzahn und Kinderhaus Amy Melly) sowie das Jugendhaus. Der Kirchengemeinderat ist zuständig für den Betrieb dieser Einrichtun-gen sowie für den Unterhalt der entsprechenden Gebäude.


Vorstellung der Kandidierenden im Gemeindebrief und in der Gemeindeversammlung am 12.10.2025 im Anschluss an den Gottesdienst
Nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am 26.September werden die Kandidierenden in der Adventsausgabe des Gemeindebriefes mit einem Kurzporträt bekannt gegeben.
Zudem stellen sich die Kandidierenden selbst vor und beantworten Ihre Fragen bei der Gemeindeversammlung am 12.10.2025 im Anschluss an den Gottesdienst.

Wählerliste
Die Wählerliste liegt im Pfarramt auf und kann zu den Öffnungszeiten des Sekretariats am Dienstag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr eingesehen werden.


Wahlversammlung am 30. November 2025 nach dem Gottesdienst
Die Kirchenwahl erfolgt im Rahmen einer Wahlversammlung. Sokönnen Sie am 30. November 2025 nach dem Gottesdienst in der Zeit von 11.30 bis 14.00 Uhr im GemeinGemeindehaus wählen.


Briefwahl
Eine Briefwahl ist möglich und kann über das Pfarramt beim Wahlausschuss beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugestellt. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Samstag 29.11.2025 im Briefkasten der Kreuzpfarrei, Brachsengang 13 eingegangen sein.

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.

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